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Brauchst Du nicht zu glauben, war aber so. *nasedreh*
Wir waren gut befreundet und er hatte mir die Sache detailiert erklärt.
Klar wird bei der Berechnung des BaFögs das Einkommen der Eltern aus den vergangenen 2 Jahren berücksichtigt. Als Selbständiger kannst Du bei den Angaben aber so Einiges tricksen (z.B. in dieser Zeit grosse Anschaffungen tätigen z.B. Maschinen, Immobilien erwerben oder Schwarzarbeiten), so daß Du auf dem Papier da stehst wie ne arme Kirchenmaus, aber in Wirklichkeit noch genug über hast um deinen studierenden Sohn zusätzlich zu unterstützen.
Er hat damals den Höchstsatz (mit Wohngeld) auch nur bekommen, weil er eine eigene Wohnung am Studienort hatte. Dort hat er aber nur ca. 2-3 Nächte die Woche verbracht und den Rest der Zeit zu Hause auf Kosten der Eltern gelebt, die nicht allzu weit entfernt gewohnt haben.
Der Proviant für den Kühlschrank kam meist auch aus dem elterlichen Einkaufskorb.
Traurig, aber wahr.:mad:....wenn man die Möglichkeit hat, dann wird sie ausgenutzt, aber das sind wir in Deutschland doch gewohnt, oder?
Stichwort: Mitnahmementalität |