Thema
:
Einrichtungsberatung und Architektenrecht
Einzelnen Beitrag anzeigen
Kissenknicker
Registrierter Nutzer
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 22
Kissenknicker: Offline
Beitrag
Datum: 30.10.2006
Uhrzeit: 18:29
ID: 19407
Social Bookmarks:
Die HOAI kommt nicht zum Tragen, wenn die (Innen-) Architektenleistung Nebenleistung zur Bauleistung ist, also wenn ein Bauträger Anbieter kompletter Bauleistung ist, oder bei Mitarbeitern in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen.
Kissenknicker
Öffentliches Profil ansehen
Mehr Beiträge von Kissenknicker finden