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Tom
 
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Hochschule/AG: Architekt

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Datum: 19.01.2007
Uhrzeit: 16:51
ID: 21080



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"Nur Dekoration" seien diese Horizontalträger, schreibt SPON - kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Zwar gehen die Hauptlasten aus den Geschossdecken in die Vertikalen und zur Horizontalaussteifung dienen wohl die inneren Beton-Kerne. Aber zur Knick-Aussteifung werden die Horizontalen dann schon gebraucht. Letztlich mussten die nur sich selbst und die Windlast auf ihren eigenen Querschnitt tragen - und dann kann ein solches Teil einfach vom Wind weggeblasen werden? Spontan denke ich, da dürften doch ein paar Schrauben gefehlt haben ...

Man stelle sich mal vor, so ein Ding rauscht in eines der Glasdächer ... Ich könnte mir vorstellen, dass die Brückengeschosse über den Gleisen nun sehr schwer zu vermieten sein werden - da muss Mehdorn mit dem Bahnvorstand dann selber rein ... Der Architekt ist m. E. schon der letzte in einem solchen Fall, der angegangen werden muss/darf: Tragwerksplaner, Prüfingenieur, Bauleiter, ausführende Firma, baubehördl. Zustimmung - 4-5 Augenpaare, die das unabhängig voneinander gutheißen. Der Architekt gibt den Plan für ein solches Tragwerks-Teil doch nur "gestalterisch frei".

Geändert von Tom (19.01.2007 um 17:14 Uhr).

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