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jarrid
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jarrid: Offline


jarrid is on a distinguished road

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Datum: 20.02.2012
Uhrzeit: 13:21
ID: 46174



AW: Praktikumsvertrag #10 (Permalink)
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Grundsätzlich gilt es als erstes zu unterscheiden: Handelt es sich um ein Schülerpraktikum, das eines Studienbeginners oder um das eines Studenten im höheren Semester.

Als Schülerpraktikant kann man nun wirklich keine unterstützenden Tätigkeiten ausüben. Selbst Modellbau halte ich hier für zu anspruchsvoll, bei Arbeitsmodellen ginge es wohl noch. Ein Schülerpraktikant ist für ein Büro wohl eher eine Belastung, schließlich muss er beschäftigt werden und das kostet andere Mitarbeiter Zeit.

Einem Studienbeginner würde ich arbeiten wie Modellbau und diverse andere kleine Aufgaben schon zu trauen. Wenn er produktive arbeitet leistet, sollte diese auch entlohnt werden.

Bei einem Studenten im höheren Semester, der selbstständig arbeiten kann und über event. Praxiserfahrung verfügt ist eine Entlohnung eigentlich Pflicht.
Das erstellen von Plangrundlagen, Entwurfsplänen und diverse andere Tätigkeiten sollten kein Problem darstellen. Es kann nicht sein, dass solche Studenten als kostenlose Zeichensklaven von Wettbewerbsbüros verwendet werden. Wenn das Büro von der Arbeit des Praktikanten einen betriebswirtschaftlichen Vorteil hat, sollte dieser (in Teilen) an den Praktikanten weiter gegeben werden.

Ich kann es aber ehrlich gesagt auch nicht verstehen wie man sich als Praktikant so ausnutzen lassen kann.

Ergo: Wenn der Praktikant im Büro mitarbeitet sollte er auch, je nach Leistung, entlohnt werden.

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