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bezett
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Datum: 19.06.2013
Uhrzeit: 00:03
ID: 50306



AW: Rollstuhl und NIK

#2 (Permalink)
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für öffentliche Gebäude gilt nach DIN 18040-1, 4.2.3:

Die barrierefreie Erreichbarkeit Ist gegeben, wenn Erschließungsflächen unmittelbar an den Eingängen nicht stärker als 3 % geneigt sind, andernfalls sind
Rampen oder Aufzüge vorzusehen; bei einer Länge der Erschließungsfläche bis zu 10 m ist auch eine Längsneigung bis zu 4 % möglich.

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