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Kieler
 
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Hochschule/AG: Architekt

Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 07.01.2014
Uhrzeit: 10:48
ID: 51725



AW: Dürfen Innenarchiteckten Häuser planen ?

#2 (Permalink)
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Hallo Mia,
planen darf man alles
Es gibt da ein paar Begriffe, die sind in den Landesbauordnungen (LBO) der
Länder geregelt.
Das Thema, das Du ansprichst, nennt sich Bauvorlageberechtigung, dazu
heißt es in der LBO von Schleswig-Holstein:

(3) Bauvorlageberechtigt ist, wer aufgrund

[...]
3. des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes die Berufsbezeichnung
„Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“ zu führen berechtigt ist für die zu
den Berufsaufgaben der Innenarchitektin oder des Innenarchitekten
gehörenden Planungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Architekten- und
Ingenieurkammergesetzes oder
[...]


Im erwähnten § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes
steht:
§ 1 Berufsaufgaben der Architektin oder des Architekten und der
Stadtplanerin oder des Stadtplaners

(1) Berufsaufgaben der Architektin oder des Architekten, der Innenarchitektin
oder des Innenarchitekten, der Landschaftsarchitektin oder des
Landschaftsarchitekten und der Stadtplanerin oder des Stadtplaners sind in
der Fachrichtung
[...]
Innenarchitektur:
die künstlerische, technische, wirtschaftliche und umweltgerechte Planung
und Gestaltung von Innenräumen einschließlich der damit verbundenen
Änderung von Gebäuden,
[...]

Für kleinere Wohngebäude gibt es in Schleswig-Holstein ein "Schlupfloch", es
ist der Absatz 4 des § 65 der LBO
(4) Bauvorlageberechtigt für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und
untergeordnete eingeschossige Anbauten an bestehende Wohngebäude der
Gebäudeklassen 1 bis 3 sind auch Diplomingenieurinnen oder Diplomingenieure,
Bachelor- und Master-Absolventinnen oder -Absolventen der Studiengänge
Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, die an einer
Wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder gleichrangigen
Bildungseinrichtung das Studium erfolgreich abgeschlossen haben, sowie
Meisterinnen oder Meister des Maurer-, Zimmerer-, Beton- und
Stahlbetonbauerhandwerks und staatlich geprüfte Technikerinnen oder
Techniker.

Innenarchitektur ist hier nicht erwähnt...

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