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Tom
 
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Hochschule/AG: Architekt

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Datum: 11.12.2016
Uhrzeit: 23:52
ID: 56107



AW: BIM à la Architektenkammer #3 (Permalink)
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Richtig fst,

aber diese Leistungen sollen dann wohl grundsätzlich extra vergütet werden, und zwar im Rahmen der HOAI-Höchstsätze.

Der Passus, den ich meinte, findet sich auf S. 6:
Zitat:
Der Auftraggeber kann sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben allerdings durch besondere Fachleute wie z. B. BIM-Manager unterstützen lassen.
Insgesamt m. E. ein bemerkenswertes Dokument, das möglichst wenige der bestehenden Strukturen in Frage stellt und auch kompatibel ist mit der Auffassung von Skeptikern, die BIM für neumodischen Unsinn halten, den die Welt nicht braucht.

Die Building Smart Initiative schließt derweil noch ihre Referenzprojekte ab und ist sich mit allen Experten sicher, dass noch einige Modellprojekte folgen müssen, um Schlüsse ziehen zu können.

Auf den Websites anderer Kammern (z.B. BaWü) findet sich noch das allzu bekannte Lamento, noch sei in Punkto BIM in Deutschland nichts klar, standardisiert, etc.

T.

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