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omer19
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omer19: Offline


omer19 is on a distinguished road

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Datum: 03.02.2017
Uhrzeit: 21:14
ID: 56223



AW: Planungsrecht B-Plan

#2 (Permalink)
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Wenn dein B-Plan aus 1975 ist, dann ist die BauNVO aus 1968 gültig für deine GRZ/GFZ berechnung.

GRZ berechnung: gezählt wird nur das Gebäude, also unberücksichtigt wird: Terrassen und Balkone, Zuwegungen, Zufahrten, Tiefgaragen und überdachte Stellplätze.

GFZ berechnung: Alle Vollgeschosse, Aufenthaltsräume in nicht Vollgeschossen also Dachgeschoss und Kellergeschoss. Unberücksichtigt bleibt es genauso wie bei der GRZ berechnung.

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