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dieterich789 18.07.2016 21:09

Ausschreibung Planungsleistungen Teilauftrag Schwellenwert
 
Hallo, ich bin noch neu hier und auch kein ausgesprochener Spezialist im Vergabewesen.

Also, was wäre, wenn eine Kommune eine Jugendfreizeitanlage plant und dafür einen Planer sucht.
Der Kommune eilt es und sie schreibt an eine Anzahl von Architekten die Leistungsphasen 1 und 2 aus, ohne vorher jedoch den endgültigen Auftragswert zu ermitteln und ohne richtiges Konzept, sondern gibt nur die Anzahl der Stockwerke vor wieviele Jugendgruppen dort betreut werden sollen und die Größe des Grundstücks, sowie den Standort und die Anzahl der Parkplätze.
Auf dieser Basis möchte die Kommune an einen der PIaner vergeben und dann die eigentliche Entwurfsplanung u.a. auf Grundlage von Beratungen im Gemeinderat fertigen lassen, sowie eine Kostenberechnung wg. Schwellenwert und dann auf dieser Basis die Leistungsphasen 3 - 9 stufenweise vergeben.

Ist so etwas überhaupt zulässig und könnte das z.B. schädlich sein für Fördermittel.

Danke

Tom 21.08.2016 16:23

AW: Ausschreibung Planungsleistungen Teilauftrag Schwellenwert
 
Eine Auftrags-Stückelung zur Umgehung des Schwellenwertes ist sicher nicht zulässig. Da müsste es auf Seiten der beteiligten Behörde aber auch ausreichend Sachverstand geben.

Vielleicht hilft diese Übersicht weiter: http://www.abz-bayern.de/abz/inhalte...Checkliste.pdf

T.


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