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LKM90: Offline


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Datum: 22.11.2016
Uhrzeit: 16:59
ID: 56071



Zuständigkeiten und Beteiligung bei Planaufstellung/-änderung

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

ich habe sämtliche Gesetzestexte durchforstet, aber finde keine Klarheit:

Wenn in einer Stadt auf eine Fläche (in NRW), die im FNP als Grünfläche und im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, nun doch bebaut werden soll, wie ist das möglich, und wie läuft das ab?

1)Meines Wissens muss dann der FNP geändert werden. Dies ist Sache der Kommune. Die Kommune ändert den FNP, was nach strikten Verfahren abläuft. Wer ist genau an diesem Verfahren beteiligt? Die Öffentlichkeit der Kommune oder die Öffentlichkeit darüber hinaus? Wer genau sind hier die TÖB, die beteiligt werden müssen? Zählen dazu auch Behörden höherer Verealtungsebenen (Bezirksregierung, Land)? Immerhin werden FNP aus Regionalplänen erstellt, die wiederum aus LEPs erstellt werden (bzw. die übergeordneten Ziele beachten müssen)? Wenn eine (bedeutende) Grünfläche in Bauland umgewandelt werden soll, müssen doch andere Behörden beteiligt werden oder? Gerade in wachsenden Städten wäre doch die Gefahr zu hoch, dass die Grünflächen nach und nach wegfallen.

2) Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet sollte die Sache auch eigentlich noch erschweren, oder? In Köln aber z.b. wurden Flächen aus dem Landschaftsplan rausgenommen, um diese dann bebauen zu können. Auch hier müssen doch bestimmt höhere Instazen beteiligt werden.

Kann mir hier jemand weiterhelfen und ggfl. entsprende gesetzliche Grundlagen nennen?

Würde mich sehr über eure Hilfe freuen
LG

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Tom
 
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Beiträge: 1.762
Tom: Offline

Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt

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Beitrag
Datum: 03.12.2016
Uhrzeit: 13:46
ID: 56096



AW: Zuständigkeiten und Beteiligung bei Planaufstellung/-änderung

#2 (Permalink)
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Hallo LKM90,

es gibt doch Stadtplanungs-Büros, die sich auf diese komplexen Verfahrensfragen spezialisiert haben und diese managen und moderieren. An ein solches würde ich mich mal wenden.

T.

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