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Datum: 13.02.2014
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ID: 52079



Geländer im Außenbereich nach Landesbauordnung?

#1 (Permalink)
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Hallo!

Für euch Profis wahrscheinlich ein Popelproblem, ich wollte einfach ganz sicher gehen:

Ich konstruiere gerade eine Treppe im Freibereich eines öffentlich zugänglichen Grundstückes, die an eine mehr als 50cm tiefer liegende Fläche angrenzt. Gelten hier nun auch die Bestimmungen der Landesbauordnung (in meinem Fall BayBO) bzgl. Aufstiegshilfe, 12 cm zwischen den Sprossen usw.? In der BayBo ist laufend nur von Gebäuden die Rege. Oder habe ich einfach an der falschen Stelle gesucht?

Danke schon mal für eure Tipps!

Nicky

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Beitrag
Datum: 14.03.2014
Uhrzeit: 18:14
ID: 52295



AW: Geländer im Außenbereich nach Landesbauordnung?

#2 (Permalink)
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Hallo,

in der BayBO ist keineswegs nur von Gebäuden die Rede. Schau dir mal besonders Art. 32 und 36 an.
Das mit den 12cm und Nicht-Überkletterbarkeit kommt aus der DIN 18065 und gilt nur bei Bereichen, wo mit Kleinkindern zu rechnen ist (also nicht gerade die Außentreppe eines Krematoriums ). In der BayBO steht nur, dass diese Sachen sicher zu gestalten sind, aber nicht genau, wie.

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Beitrag
Datum: 14.04.2014
Uhrzeit: 21:01
ID: 52542



AW: Geländer im Außenbereich nach Landesbauordnung? #3 (Permalink)
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Wo finde ich die BayBO?

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Datum: 15.04.2014
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AW: Geländer im Außenbereich nach Landesbauordnung? #4 (Permalink)
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