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leipziger: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.07.2010 Uhrzeit: 16:15 ID: 40042 | Social Bookmarks: Geländerhöhe 90cm, ab 12m Absturzhöhe 1,10m, in Versammlungsstätten generell 1,10m. Mit Kindern ist quasi überall zu rechnen. Bei uns im Büro gilt daher: generell keine horizontalen Stäbe. Max. offene Fläche 12x12cm (Größe Kinderkopf) ----> Stababstand max.12,0cm Geschlossene Füllungen funktionieren natürlich auch. Glasfüllungen nur streng nach TRAV planen, keine Sonderlösungen ----> sonst Zustimmung im Einzelfall über MFPA o.ä. (Gutachten) und Genehmigung Regierungspräsidium. Handlauf immer auf 85cm (Gehbehinderte), am Anfang und Ende jedes Treppenabsatzes mind.30cm horizontal führen (Gehbehinderte) Handlauf muss griffsicher sein ---> rund Durchmesser 3,5 bis 4cm. Keine Ablageflächen auf/am Treppengeländer. Am Treppenauge am Fußboden Aufkantung mind. 3 oder 5cm hoch. |