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Erstellt von Lang 27.11.2014, 20:14
AW: Namensnennung Urheber auf Plänen als Dipl.-Ing

zuersteinmal solltest du wissen, dass du zum nachweis der erbrachten LPH´s bei der kammer keine pläne oder sowas einreichen musst, eine bescheinigung des arbeitgebers ist i.d.r ausreichend, zumindest...
Architektur-Themenbereiche: Beruf & Karriere
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