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Erstellt von noone 01.03.2010, 13:26
AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit

Architekt = freier Beruf, keine Gewerbeanmeldung notwendig

Im ersten Jahr bist Du nicht Ust.pflichtig und kannst - wenn Du willst - Ust. in Rechnung stellen. Dann musst Du diese aber auch direkt...
Architektur-Themenbereiche: Beruf & Karriere
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Erstellt von noone 01.03.2010, 13:23
AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit

kann passieren, passierte ihr auch.... lol

CDU-Panne: Brutto, netto, Merkel - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,368085,00.html)
Architektur-Themenbereiche: Beruf & Karriere
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