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Erstellt von sanne 19.08.2011, 14:58
AW: Teilungserklärung MfH und Fragen dazu

1) Kommt auf das Amt an. In München z.B. darf der AMTLICHE Lageplan nicht älter als 1 Jahr sein.
Wenn der, den du hast aber nicht der amtliche ist, denke ich das würde so funktionieren. Wie immer:...
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