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Erstellt von personal cheese 14.03.2010, 17:01
AW: Uni oder FH

Erst dann bist du berechtigt dich "Architekt/in" oder "Innenarchitekt/in" oder "Landschaftsarchitekt/in" zu nennen und bist damit bauvorlageberechtigt nach jeweiliger LBO.

Als Angestellter kannst...
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