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audovis
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audovis: Offline

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audovis is on a distinguished road

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Datum: 31.01.2006
Uhrzeit: 17:20
ID: 13384



Selbstständigkeit und Namensfindung

#1 (Permalink)
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Hallo Euch allen!


Ich komme einfach nicht mehr weiter mit meinen Bemühungen und brauche ein bißchen Unterstützung.

Ich habe brav mein Diplom gemacht, mich hier und da beworben und bin immer wieder auf das "Problem" der freien Mitarbeit gestoßen. Nach reichlich Überlegungen und noch reichlicheren schlaflosen Nächten habe ich mich nun dazu entschlossen, mich selbstständig zu machen und so auch Jobs anzunehmen oder mich für diese zu bewerben, die eine freie Mitarbeit verlangen.

Nun stehe ich aber vor dem nächsten Hindernis. Ich möchte, sollte ich nicht ständig in freier Mitarbeit ertrinken, natürlich meine Dienste als Diplom-Ingenieurin auch anderen ("Privaten") anbieten und kleine Projekt betreuen. In Berlin ist das auch problemlos möglich. Selbst laut der neuen Bauordnung, die ab morgen in Kraft tritt, darf ich Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen, eingeschossige Gewerbebauten und Garagen planen und den Bau betreuen (Oder bin ich da falsch informiert?). Die einzige Beschränkung liegt bei der Wohn- bzw. Nutzfläche, die 250m³ nicht überschreiten darf.

Eine weitere Auflage besteht seitens der Architektenkammer in der Namensgebung: Architektur, Architekt u.ä. darf in der "Firmenbezeichnung" nicht enthalten sein. Gut, dachte ich mir, beschränkst Du Dich eben auf "Planung" oder "Planungsbüro". Um das ganze noch etwas schöner zu gestalten "Objektplanung". Und genau da stieß ich auf das nächste Problem. In Brandenburg ist das nun wieder ein "geschützter" Begriff, der mit gewissen Auflagen in der Bauordnung dort verankert ist.

Und nun zu meinen unbeantworten Fragen:

Gilt diese Beschränkung auch für Berlin oder darf ich hier die Begriffe "Objektplanung" oder "Objektplaner" verwenden?

Welche Begriffe werden denn in anderen Bundesländern verwendet, die unter Umständen gewisse rechtliche Folgen nach sich ziehen?

Und an wen kann ich mich wenden, der mir eine Auskunft gibt, was ich darf und was nicht? Ich kann doch schließlich nicht alle Eventualitäten abfragen, man kann ja manchmal gar nicht so quer denken!

Ich habe doch mit dem erfolgreichen Ablegen meiner Diplomprüfung den Titel: "Diplom-Ingenieur (FH) Fachbereich Architektur" abgelegt. Darf ich in diesem Zusammenhang den Begriff "Architektur" nun auch nicht verwenden?


Fragen über Fragen und mir fallen noch ein paar ein, aber das sind erstmal die wichtigsten.


Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.

Geändert von audovis (01.02.2006 um 02:52 Uhr).

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