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chrisly
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chrisly is on a distinguished road

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Datum: 04.02.2006
Uhrzeit: 17:41
ID: 13506



HOAI §15, Teilleistungen

#1 (Permalink)
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Hallo,

hier eine Frage:
In der HOAI § 15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten werden den Grundleistungen bestimmte Prozentzahlen zugeordnet, z. B. ist unter der Rubrik Freianlagen die Phase 8 (Objektüberwachung) mit 29 Prozentpunkten der Gesamtleistung angegeben. Gibt es Möglichkeíten, eine Phase noch weiter zu unterteilen?
Beispiel: Kann ich als AG sagen: Für die Phase 8 bezahle ich statt 29 % nur meinetwegen 25 % und verzichte dafür auf die Erstellung eines Zeitplanes und eines Bautagebuches?? Gibt es irgendwo Feinunterteilungen dieser Art und sind diese bei Auftragsvergabe juristisch haltbar? Mich interessiert nur eine Aufgliederung für Freianlagen.
Besten Dank im Voraus für eure Antworten.

Chrisly

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