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Vakilandor
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Vakilandor: Offline


Vakilandor is on a distinguished road

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Datum: 17.03.2006
Uhrzeit: 13:48
ID: 14593



Krankenhaus Toiletten???

#1 (Permalink)
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Hallo,

hat jemand eine Ahnung wie die Rechtslage in Bezug auf Krankenhausbauten und Besucher / Personaltoiletten ist?
Oder ob es für besonders kleine Einrichtungen (ich habe nur 3 Betten!) vielleicht eine Ausnahmeregelung bzw. eine andere Rechtsgrundlage gibt?

Zum Hintergrund:
Ich plane zur Zeit die Umnutzung eines Gebäudes zu einer kleinen Praxis-Klinik und bin eigentlich an die KrBauR - Richtlinie über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern bzw. KhBauVO - Krankenhausbauverordnung gebunden...

Zumindest verstehe ich folgende Paragraphen so:

2.1. Krankenhäuser sind bauliche Anlagen mit Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
2.3. Sonderkrankenhäuser sind Krankenhäuser, die nur Kranke mit bestimmten Krankheiten für eine meist längere Verweildauer aufnehmen. Sie sind für einen überörtlichen Einzugsbereich bestimmt.


Problem hierbei ist insbesondere folgendes:

28.2. In jedem Geschoss des Pflegebereichs muss mindestens ein Toilettenraum vorhanden sein, der auch von behinderten Personen benutzt werden kann
28.3. In jedem Krankenhaus müssen zusätzliche Toiletten für Besucherinnen, Besucher und für Personal in ausreichender Zahl vorhanden sein.


Sehe ich das richtig, dass ich ein WC Damen, ein WC Herren, ein behindertengerechtes WC und eine Personaltoilette haben muss!?

Oder darf man die auch zusammenfassen z.B. ein behindertengerechtes Besucher-WC und eine Personaltoilette?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Gruß

Vakilandor

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