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Florian
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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

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Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 11:52
ID: 17449



Umsatzsteuer = Vorsteuer = Mehrwertsteuer #15 (Permalink)
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Zum Thema Umsatzsteuer muss glaube ich dringend etwas aufgeklärt werden, bevor hier Geld verschenkt wird!

Solange man unter einer bestimmten Einnahmegrenze liegt, gilt man als Kleingewerbe und muss KEINE Umsatzsteuer abführen. Die o.g. Summe könnte stimmen. Wenn man trotzdem Umsatzsteuer erheben möchte muss man eine Verzichtserklärung auf Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG abgeben.
(Soweit stimmte o. gesagtes)

Jetzt kommt die alles entscheidende Frage: Für wen arbeitet man. Firmen oder Privatleute?

Wer für Privatleute arbeitet, kann einen Wettbewerbsvorteil dadurch erhalten, dass er auf seinen Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer zurechnen muss. Damit kann man für einen Privatmann z.Zt. 16% - demnächst 19% - günstiger sein, als jemand der Umsatzsteuer erheben muss!

Arbeite ich aber für Firmen, ist denen das egal, wenn sie noch Umsatzsteuer extra zahlen müssen, da es sich bei ihnen wie bei mir um einen Durchlaufposten handelt.
Das heißt HIER habe ich KEINEN Wettbewerbsvorteil.

Ohne den Aspekt eines Wettbewerbsvorteils macht es durchaus Sinn mit Umsatzsteuer abzurechenen, denn JEDE Umsatzsteuer die ich in einem Jahr für im Rahmen meines Gewerbes gekaufte Produkte bezahlt habe kann ich mit der Umsatzsteuer meiner Rechnungen gegenrechnen. Habe ich mehr Umsatzsteuer bezahlt als eingenommen, bekomme ich die Differenz vom Finanzamt zurück!
Wenn ich im Jahr also 10.000 EUR ausgeben muss (und das muss ich vermutlich egal ob mit oder ohne Umsatzsteuerabrechnung), bekomme ich wenn ich mit Umsatzsteuer arbeite 1.379 EUR zurück.

Wer also mit USt. arbeitet kann sich davon seinen Urlaub finanzieren...

Natürlich gibt es einen kleinen Hacken:
Wenn ich mich für die USt. entscheide, muss ich monatlich eine USt Voranmeldung abgeben und den eingenommenen Betrag (abzüglich des ausgegebenen) an das Finanzamt abführen - also monatlich etwas Mehrarbeit.
Wer aber geschickt Buch führt hat das schnell gemacht und am Ende des Jahres müsste ich so und so Ausgaben und Einnahmen aufrechnen.

Beträgt der Umsatzsteuer eines Kalenderjahres irgendwann aus irgendwelchen Gründen weniger als 512 EUR bekommt man dann wieder ein Schreiben vom Finanzamt, in dem man von der USt Voranmeldung befreit wird.
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Florian Illenberger

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