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 hallo, forum.
 ich wollte mich an dieser stelle mal schlau machen und einige rechtliche (steuerliche) sachen erfragen.
 
 ich bin freiberuflicher innenarchitekt und habe vor mir ein zweites standbein im bereich grafik-design, illustration, etc. aufzubauen.
 meine frage:
 muss ich ein zusätzliches gewerbe anmelden oder kann ich solche aufträge auch über mein innenarchitekturbüro abwickeln? die entwicklung von CI´s (Innenarchitektur, Möbeldesign samt logogestaltung, briefpapiere, webauftritt, etc.) zählen ja auch zum berufsbild eines innenarchitekten.
 
 wäre nett, wenn jemand helfen könnte, der vielleicht in der selben lage ist.
 
 viele grüße,
 tobi
 
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