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grizzly
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grizzly is on a distinguished road

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Datum: 29.05.2007
Uhrzeit: 14:10
ID: 23874



Ingenieurbauwerke

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

ich bin auf die Frage gestoßen, ob ich als Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur Planungsleistungen für eine Fließgewässerrenaturierung erbringen darf oder dies einem Bauingenieur der Fachrichtung Wasserbau vorbehalten ist? Die Gewässerausbauten sind ja in § 55 HOAI Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen geführt.

Ich freue mich sehr über weiterführende Infos, wo ggf. solche Regelunge verankert sind.

Grüße
grizzly

Geändert von grizzly (30.05.2007 um 10:45 Uhr).

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