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Sven_W
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Sven_W: Offline


Sven_W is on a distinguished road

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Datum: 10.10.2007
Uhrzeit: 20:51
ID: 25633



Dachdämmung #8 (Permalink)
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Es gab keine Ausschreibung, damit auch keine Massenermittlung, damit auch keine klare Vorgabe für den Dachdecker. Der hat nun wunschgemäß ein Angebot für das Dach abgegeben. Dieses Angebot wurde von keinem Architekten/Bauleiter geprüft...man wollte ja sparen. Für so eine kleine Baumaßnahme brauchts keinen Architekten..die kosten nur Geld.
Der Dachdecker soll nun das ganze Haus hinsichtlich des wärmeschutzes untersuchen? Und alles in seinem Angebot für das Dach unterbringen?

Nur mal angenommen er hätte den nicht ausreichend gedämmten Kniestock erkannt. Er hätte diese Maßnahme mit ins Angebot genommen....dann würdest du dich am ende beschweren dass er die ungenügend gedämmte Aussenwand nicht erkannt hat.

Der Dachdecker ist kein Architekt, kein Energieberater. Von dem Dachdecker kann man diese Leistung nicht verlagen. Mal abgesehen davon, dass sie nicht vertragsbestandteil war. Es ging für den Dachdecker nur um das Dach.

Das einfachste wird sein, Architekt beauftragen, Gebäude begutachten, Angebot einholen. Oder wenn die Hausverwaltung sich wirklich so schlau glaubt...den Kniestock als Nachtrag beauftragen.

--

Wer glaubt dass ein Bauleiter einen Bau leitet, der glaubt auch dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

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