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TAB
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Datum: 28.10.2007
Uhrzeit: 09:18
ID: 25823



Staubbelastung bei Holzbearbeitung #3 (Permalink)
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Eichenholz, Buchenholz und auch einige Harthölzer können Krebs hervorrufen. Als Besitzer der CNC-Maschine ist man automatisch der Inverkehrbringer des Gefahrstoffs.

Die Gefahrstoffverordnung (www.baua.de) sieht als Maßnahmen vor:
1. Ersatz durch ungefährlicheren Stoff
2. Absaugung an der Entstehungsstelle
3. Technische Lüftung
4. Natürliche Lüftung
5....

Ab 4 wird der Gefahrstoff durch die Atemluft der Mitarbeiter geführt und damit kann das Tragen von Masken erforderlich sein, nicht akzeptabel nach Stand der Technik.

Der Hersteller einer Maschine muss darlegen, wie die von seiner Maschine ausgehenden Gefahrstoffe erfasst werden können. Bei Holzbearbeitung findest du dies beispielsweise in Zi. 5.3.3 der EN 12750. Bei andere Holzbearbeitungsmaschinen ist es analog.

"Es müssen Maßnahmen für die Absaugung von Staub und Spänen von der Maschine getroffen werden, entweder durch ein integriertes Absaugsystem oder entsprechende Öffnungen, die es ermöglichen, dass die Maschine an
das Absaugsystem des Benutzers angeschlossen werden kann."

Mit regelgerecht ausgeführter Maschine hast du kein Raumluft-Problem, da die Stäube abgesaugt werden.

Es kann aber sein, dass du einen Raum für eine Absauganlage brauchst. Alle Rohrleitungen dort hin sind innen Ex-20, da Sie Luft und Holzstaub führen, der auf Entzünden ziemlich laut reagiert.

Wie so etwas technisch ausgeführt werden kann, steht in BGI 739 (http://www.arbeitssicherheit.de/serv...890/bgi739.pdf), die aber leider im Bezug auf die Gefahrstoffverordnung nicht ganz so aktuell ist.

Ruf bei der Holz-BG an und lass dich speziell zu deinem Objekt beraten, das ist kostenlos. Bei öffentlichen Bauten geht der Bauantrag ohnehin regelmäßig zum GUVV oder zur Unfallkasse, vorher zu fragen schadet also nichts, beugt aber Planungsfehlern vor.

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