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TAB
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TAB is on a distinguished road

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Datum: 03.11.2007
Uhrzeit: 13:51
ID: 25873



EX und Tageslicht #4 (Permalink)
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Auf das Thema EX-Schutz würde ich mich nicht so leicht einlassen.

Für die Zoneneinteilung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung der Unternehmer verantwortlich. Die Zoneneinteilung soll von Personen vorgenommen werden, die Kenntnis von den Eigenschaften der brennbaren Stoffe, des Prozesses und der Betriebsmittel haben, möglichst in Zusammenarbeit mit dem betreffenden sicherheits-, elektro-, maschinentechnischen und/oder sonstigem ingenieurtechnischem Personal. Die Sicherheitsmeister, -techniker oder -ingenieure übernehmen häufig eine koordinierende Funktion und können als Multiplikatoren ihr Wissen zur Verfügung stellen. Bewährt hat sich in vielen Fällen, wenn Technische Aufsichtsbeamte der zuständigen Berufsgenossenschaft, Vertreter der Arbeitsschutzbehörde, von zugelassenen Überwachungsstellen oder von sicherheitstechnischen Diensten hinzugezogen werden.
Die EX-RL mit ihrer Beispielsammlung bietet für die Zoneneinteilung eine sehr gute Basis. Die vollständig überarbeitete Fassung der blauen Beispielsammlung wurde im März 2005 herausgegeben.

(Von der Chemie-BG geklaut aber richtig. Es gibt noch eine alte, grüne Sammlung für Altanlagen.)

Also was willst Du? Zonen einteilen oder darlegen, was du baulich machen musst? Die brennbaren Flüssigkeiten und Acetylenanlagen sind nur ein kleiner Teil des Konzertes.

Tageslicht meinte früher den direkten Blick nach draußen (1 Fenster) und das ist auch heute noch anzuraten. Verbindlich sind heute nur noch die Normen zur Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung einzuhalten. Jedes Lux, dass du nicht von der Sonne bekommst, musst Du bei RWE kaufen.

Schau dir alte Produktionsstätten im Ruhrgebiet (www.industriedenkmal.de) an - alle mit Dachfestern! Nimm die Fenster nicht als rechtliche Verpflichtung aber als Ziel auf. Schon in einer Dunkelkammer kommst du mit der Forderung nicht durch, darum wurde sie auch fallen gelassen.

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