Zitat:
    Originally posted by smurf  
[B]nope! eine freiberufliche tätigkeit unterliegt diesem reglement nicht, oder nur eingeschränkt. 
man kann also als dipl.-ing architektur durchaus ausschließlich für einen AG tätig sein, ohne der scheinselbständigkeit bezichtigt zu werden.
			
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   Von Scheinselbstständig schreibe ich ja auch nichts.