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Tobias
 
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Tobias is on a distinguished road

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Datum: 07.02.2008
Uhrzeit: 07:51
ID: 26918



AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung #3 (Permalink)
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Hallo Wera,

auf jeden Fall musst du dich vorab mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, bevor du Umsatzsteuer überhaupt ausweist. Die müssen das bestätigen, zumindest war das bei mir so. Bei Selbständigen erfolgt die USt-Voranmeldung im Gründungs- und Folgejahrjahr monatlich, also für Umsätze aus dem Januar 2008 dann spätestens am 10. Februar 2008. Erst im zweiten Jahr nach Gründung (ggf. auch Zeitpunkt nach erster USt-Ausweisung) wird dir das Finanzamt automatisch mitteilen, wann du vierteljährlich die Voranmeldung durchführen darfst. Vierteljährlich bedeutet - wie Florian schon sagte - nach Ende des entsprechenden Zeitraumes. Für Umsätze von Januar bis März 2008 musst du die Voranmeldung dann spätestens am 10. April vornehmen. Wenn du das elektronisch über Elster machst wird das in der Regel abgebucht. Vierteljährlich erfogt die Voranmeldung aber nur, wenn deine Umsatzsteuer aus dem Vorjahr nicht mehr als ca. 6.150 EUR betragen hat. Das Finanzamt wird dich sicherlich auch nochmal aufklären, denn in diesem Fall sind die wirklich dein Freund und Helfer.

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