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mika
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Datum: 19.02.2008
Uhrzeit: 15:47
ID: 27192



AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma #7 (Permalink)
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Zitat von Samsarah Beitrag anzeigen
Ich verstehe die Situation so, dass Juli mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist (als Planerin, nehme ich an), der Bauherr aber alles abgesegnet hat, weil er keinen Bock mehr auf weiteres Gewurschtel hat.
Wenn er (oder der Bauleiter in seinem Auftrag) keine Mängelbeseitigung gefordert haben, sehe ich für Juli wenig Aussicht auf weitere Korrekturen. Wer jetzt Schuld an dem Ganzen hat, ist ja nochmal eine andere Frage. Und ob der Bauherr eine weitere Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen kann (auf Kosten der ersten Firma), wage ich auch zu bezweifeln. Denkbar wäre m.E. höchstens, dass er einen Preisnachlass erwirkt, die Firma eben doch zur Mängelbeseitung auffordert oder eben auf eigene Kosten eine andere Firma damit beauftragt. In allen Fällen ist das seine Entscheidung und kaum die des Planers, oder sehe ich das falsch (ich meine, wir reden hier vermutlich nicht vom Berliner Hauptbahnhof )?
Wieso in seinem Auftrag ? Wenn tatsächlich Mängel vorliegen, also z.B. eine 2,4m hohe Wand, die mehr als 2cm aus dem Lot steht, oder ein undichtes Dach, oder ein vergessene Dachentlüftung oder eine nicht luftdichte Steckdose, dann hat man einen Anspruch auf Nachbesserung. Es muss aber tatsächlich ein Mangel sein. Dazu gibt es DIN. Auf ein nicht so wie vorgestellte Ausführung gibt es keinen Anspruch, es sei denn, die Abweichung ist aus der Ausschreibung/LV oder den Plänen offensichtlich.

Alles andere obliegt, meiner Meinung nach, dem Feingefühl des Bauleiters, den AN dazu zu bringen, ob wohl es nicht ausdrücklich vereinbart ist, etwas den Ansprüchen des Planers oder seines Bauherren entsprechend auszuführen.
__________________
Grüße Michael

"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964

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