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sanne
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sanne: Offline

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sanne will become famous soon enough

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Datum: 26.03.2008
Uhrzeit: 10:44
ID: 27691



AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht #9 (Permalink)
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hallo noone,

vielen dank!

Die BFA Befreiung kannst du erst mit aufnahme einer Anstellung einreichen, vorher zahlst du als Selbstständiger die vom Werk nach Einkommen festgelegte Beiträge.

ja, das ist ja das problem, dass ich jetzt 1 jahr als selbstständiger gearbeitet habe, ohne rentenbeträge einzuzahlen.
jetzt (bißchen gespart) will ich das im versorgungswerk tun, muss mich eben dafür von der gesetzlichen r.v. befreien lassen, dann sagt die "mensch, da wurde ja noch gar nix einbezahlt" und ich muss nachzahlen, AUSSER ich werde als echter selbstst. gezählt (wofür ich mich halte). und nicht als "arbeitnehmerähnlich"!

ach alles so kompliziert, vielleicht hat noch jemand tipps, um das schöne formular für die befreiung auszufüllen...

danke, sanne!

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