AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
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hat sich erledigt, aber falls sonst noch mal irgendwann jemand dieses problem hat:
als selbstständiger: "einfach" nur den sog. "erhebungsbogen" = anmeldebogen einreichen und fertig. denn: sobald der antrag auf befreiung von der gesetzl. rentenversicherung eingereicht wird (bei der bfa), gilt man dubioserweise als "arbeitnehmerähnl. selbstst.". fies, is aber so.
jetzt warte ich mal ab, wenn es neuigkeiten gibt wende ich mich wieder diesem thread zu.
grüsse sanne |