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Sven_W
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Sven_W: Offline


Sven_W is on a distinguished road

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Datum: 11.05.2008
Uhrzeit: 13:59
ID: 28381



Rechnungsprüfung - Frist

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Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer gesetzlichen Regelung oder nach einem Urteil, ab welchem Datum die Frist einer zur Prüfung vorgelegten Rechnung läuft.

Aus §16 Pkt. 5.1 VOB/B geht hervor dass alle Zahlungen auf das äußerste zu beschleunigen sind, aus Pkt. 1.3 geht hervor, dass Ansprüche aus Abschlagszahlungen binnen 18 Tage nach Zugang der Aufstellung fällig werden.

Wer schonmal Rechnungen für größere Baumaßnahmen geprüft hat, der weiß wieviel Zeit da drauf geht wenn man 3 Rechnungen á 150 Seiten vor sich liegen hat. Der Bauherr hat den Anspruch, dass nach 5 AT die geprüfte Rechnung vorliegt.
Ein Tag mehr oder weniger ist da schon von Bedeutung.

Weiss mir da jemand eine verbindliche Regelung wie ich das mit dem Zustellungsdatum zu händeln habe?

Mein alter Chef hat das immer so gemacht...Rechnungen die nach 14:00 eingegangen sind, haben den Eingangsstempel vom nächsten Tag erhalten. Begründet hat er das damit, dass er die Kapazitäten dieses Tages ja nicht mehr vollumfänglich für die Prüfung dieser Rechnung nutzen könne. Wenn er kurz vor 17:00 noch eine Rechnung reingereicht bekommt, könne keiner von ihm erwarten, dass er die am gleichen Tag noch prüft. Bei Bauherren die nach 5 AT eine geprüfte Rechnung haben wollen, reduziere sich seine verbleibende Zeit auf 4 Tage wenn er den Stempel von heute draufmache.

Leuchtet mir ein diese Argumentation. Wende ich so auch an. Nur weiss ich nicht ob das eine rechtssichere vorgehensweise ist. Nach längerer Websuche habe da leider noch nix verwertbares gefunden.

Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.

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