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Tobias
 
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Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 15.06.2008
Uhrzeit: 12:21
ID: 29076



AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht #20 (Permalink)
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Hallo *******,

danke für den Tipp, jedoch habe ich das alles schon durchexerziert. Als Selbständiger hat man keinen Ansprich auch Rückerstattung der Beiträge. Den habe ich erst dann wieder, wenn ich Angestellt bin. Rückerstattung erfolgt auch nur, wenn man noch keinen Rentenanspruch hat, also unter den 60 Beitragsmonaten ist. Das ist zum Glück bei mir der Fall. Wenn ich in den nächsten Jahren mal eine Anstellung habe, werde ich die rückerstattung dann wieder anstrengen.

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