AW: Praktikantin klagt gerechten Lohn ein  
 # 2 ( Permalink)
       Social Bookmarks:     
    Die Betonung liegt nicht in der Höhe des Gehalts, sondern in der Art der Beschäftigung: wird eindeutig ein Arbeitnehmerähnliche selbstständige Arbeit ausgeführt, ohne dass Inhalte vermittelt werden, dann steht einem der branchenübliche Lohn dafür zu. (Bsp: Praktikant soll selbstständig Artikel schreiben, Homepage programmieren oder Renderings erstellen.....)   
Das trifft auf 60-80% der Praktikanten zu.......      |