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Der Gaertner
 
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Der Gaertner: Offline

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Hochschule/AG: Professor, emeritiert, freiberuflicher Unternehmensberater für den Baubetrieb

Der Gaertner is on a distinguished road

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Datum: 28.02.2009
Uhrzeit: 00:04
ID: 32829



AW: Wie wird der NC-Wert gebildet - aus dem Jahres- oder aus dem Maturazeugnis?

#2 (Permalink)
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Grundsätzlich kann es für die Auswahl der Studienplatzbewerber mehrere Kriterien geben. Für Studiengänge in Deutschland, die nicht der ZVS unterworfen sind, gibt es vielfältige hochschulspezifische Regelungen.

Ausgangspunkt sind in aller Regel die schulischen Zugangsvoraussetzungen. Das Schulzeugnis, das den Zugang zur Hochschule eröffnet, in Deinem Fall also das Maturazeugnis, hat eine (!) Abschlussnote. Damit kommst Du erstmal auf eine Bewerberliste mit einer Reihenfolge nach eben dieser Note. Mit einer Wartezeit zwischen Schulabschluss und Studienplatzbewerbung kannst Du auf einer separaten Liste nach oben klettern.

Zusätzlich können die Hochschulen weitere Zugangsbedingungen festlegen. Das können sein:
- Praktika, Ausbildung oder Berufstätigkeit vor dem Studium,
- die schulische Vornote in bestimmten Fächern,
- Vorlage und Bewertung einer Mappe,
- Vorstellungsgespräche,
- familiäre Situation, Auslandspraktika, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr usw.,
- bei Masterstudiengängen Fachrichtung und Abschlussnote des Vorstudiums..
Nach solchen Kriterien werden vielfach Boni auf die Schulnote vergeben und es wird daraus eine weitere Liste gebildet. Diese zusätzlichen, hochschulspezifischen Zugangsvoraussetzungen findest Du auf den Webseiten jeder ordentlichen Hochschule. Wie viele der Studienplätze über die ursprüngliche Notenliste, über die Wartezeit und über hochschulinterne Regelungen vergeben werden, ist von außen allerdings nicht immer erkennbar.

Sollte einmal eine Absage kommen, ist das noch kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Wegen der zahlreichen Doppelbewerbungen der Studieninteressenten kommt es regelmäßig zu Nachrückverfahren, wenn die Semester nicht voll werden. Das erfährt man oft erst, wenn das Semester schon begonnen hat. Ein frühzeitiger Anruf bei der Studierendenverwaltung kann Klarheit darüber geben, ob es zu einem Nachrückverfahren kommt.

Viel Glück bei der Bewerbung!
__________________
Wolfgang Ziegler

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