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Matthias
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Matthias is on a distinguished road

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Datum: 22.04.2009
Uhrzeit: 10:57
ID: 33490



AW: BU im Versorgungswerk #3 (Permalink)
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In Bayern ist Bedingung nicht die totale Berufsunfähigkeit, sondern die Unfähigkeit, den Architektenberuf auszuüben (§31 in der Satzung der BArchV). Wenn Pförtner noch geht, ist das also egal. Allerdings geht es wohl schon um 100% BU, wenn man also "nur" 80% nicht mehr leisten kann, aber z.B. noch organisatorisches/Büroarbeiten im Architekturbüro ausführen kann, könnte es durchaus sein, daß man gar nichts bekommt.

Wenn ich die Satzung richtig verstehe, ist das "Ruhegeld" bei BU aus dem Versorgungswerk in der Höhe dem bis dato erreichten "Altersruhegeld" entsprechend. Wenn man also erst zwei Jahre eingezahlt hat, kommt da wirklich nicht viel raus, mit "davon leben können" wird's wohl düster.

Bei einer privaten BU wird (je nach Konditionen) ab dem ersten Tag eine feste monatliche Rente bezahlt, anteilig auch bei teilweiser Berufsunfähigkeit. Und diese monatliche Rente sollte eben so hoch vereinbart werden, daß man davon auch vernünftig überleben kann.

Ruf doch mal bei der BArchV an und frag nach und poste dann das Resultat hier...

Gruß, Matthias

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