Einzelnen Beitrag anzeigen
jericho
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 19
jericho: Offline


jericho is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 22.04.2009
Uhrzeit: 14:40
ID: 33495



AW: BU im Versorgungswerk #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

vielen dank erstmal für eure antworten.

habe heut beim bayrischen versorgungswerk angerufen und mich dort erkundigt.
wie matthias schon richtig erwähnt hat werden bezüge erst dann gewährt, wenn eine BU von 100% vorliegt. Jedoch trifft das nur auf die tätigkeit als architekt zu. D.h. eine minderwertige tätigkeit (pförtner,...), die man vll. trotz einschränkung noch ausüben könnte wird nicht "erzwungen".
naja, BU greift halt nur bei 100%.
erwerbsminderung ist also nicht abgedeckt. von daher werde ich für diesen fall mal noch privat vorsorgen müssen.
wobei "mit dem nicht viel rauskommen". bin seit 11/08 im versorgungswerk.
sollte ich heute durch eine 100%ige Einschränkung Anspruch auf Ruhegeld haben, läge dieses, nach auskunft der dame beim bayr. versorgungswerk, immerhin bei ca. 1800€.

grüßle jericho

Mit Zitat antworten