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Archiologe
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Beitrag
Datum: 24.06.2009
Uhrzeit: 16:41
ID: 34217



AW: Architekten Gehälter 2007 #236 (Permalink)
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Habe nur am Rande die Kalkulation des Honorars im Büro mitbekommen.
Aber wo steht in §6 der HOAI, das die Mindestsätze des Stundenhonorars nach der Gesamtbausumme zu rechnen sind?
Es dauert so lange wie es dauert. Bei grösseren Bauvorhaben ist halt der Zeitaufwand höher. Oder der Bauherr geht auf
Qualität und Qualität kostet halt.

Zitat:
HOAI § 6 Zeithonorar

(1) Zeithonorare sind auf der Grundlage der Stundensätze nach Absatz 2 durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs als Fest- oder Höchstbetrag zu berechnen. Ist eine Vorausschätzung des Zeitbedarfs nicht möglich, so ist das Honorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf auf der Grundlage der Stundensätze nach Absatz 2 zu berechnen.

(2) Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet, so kann für jede Stunde folgender Betrag berechnet werden:

1. für den Auftragnehmer
38 bis 82 Euro,

2. für Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, soweit sie nicht unter Nummer 3 fallen
36 bis 59 Euro,

3. für Technische Zeichner oder sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen
31 bis 43 Euro.

Quelle
In der alten HOAI waren bislang wenigstens Brutto-Mindestsätze für die Beschäfigten angegeben, die der Chef gegenüber dem Bauherrn einfordern konnte.
Wenn es schon kein Tarifvertrag für Architekten gibt! (Vergleichbar mit dem Mindestlohn/Stunde in Tarifverträgen). Jetzt gibt es keine Grenzen mehr nach unter.
Nur darum geht es mir dabei! Wie kann sich der Arbeitnehmer jetzt überhaupt noch orientieren und dem Chef bei etwaigen Hungerlöhnen diese Zahlen vorhalten.
Dem Lohndomping sind damit doch jetzt alle Türen geöffnet wurden.