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k-roy
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k-roy will become famous soon enough

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Datum: 28.06.2009
Uhrzeit: 17:33
ID: 34288



AW: Bauzahlenberechnung - ein paar Fragen #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von aprilis Beitrag anzeigen
Hallo,

ich muss Bauzahlen für einen Entwurf berechnen. Das habe ich soweit auch gemacht, aber es gibt ein paar Fragezeichen. Es wäre toll, wenn sie mir hier jemand beantworten könnte.

Meine Fragezeichen:


Nettogrundfläche

- Gibt es in einem Einfamilienhaus "Verkehrsfläche"? Diese bezieht sich doch eigentlich auf Treppen etc. außerhalb von Wohnungen. Falls es keine gibt - wozu zählen die Treppen dann, zur Nutzfläche (zu welcher)?

- Zu welchem Geschoss werden Differenzstufen (Splitlevel) gezählt?

- Kann eine große Küche, also Wohnküche mit großem Esstisch, zu NF 1.1 gezählt werden oder muss man sie in NF 3.8 einordnen?

- Zählt eine Terrasse mit ihrer gesamten Grundfläche zur Nettogrundfläche?



Bruttorauminhalt

- Zählt eine Terrasse, die ebenerdig und nicht überdeckt / nicht allseitig umschlossen ist zum Bruttorauminhalt? Mit was multipliziere ich hier, ein Geländer ist ja nicht vorhanden...?



Bebaute Fläche

- Zählt eine ebenerdige, vor dem Gebäude liegende Terrasse zur bebauten Fläche?



Wohnfläche

- Unter welchen Bedingungen kann man eine (sehr große, sonnige) Dachterrasse zur Hälfte anrechnen?




Vielen Dank!
aprilis
das steht alles in der din 276/277, denke ich.
ich antworte mal ohne gewähr:

wohnfläche dachterrasse:
steht glaube ich in der Wohnflächenverordnung (WoflVO) die man anwenden sollte, weil üblich, aber nicht unbedingt muss, "bis 50%", auch hier sollte man den "üblichen" wert nehmen, das wäre m.E. 25%. kein käufer würde die 50% m² fläche bezahlen.

terrasse:
die terrasse zählt glaube ich zur bebauten fläche, jedenfalls wenns um GFZ oder GRZ geht. zum BRI zählt eine ebenerdige nicht überdeckte terrasse nicht, wie hoch sollte die denn sein ? bei einer massiven brüstung wäre das anders.

NGF: steht in der DIN. ich glaube dass man da tatsächlich nach VF und NF unterscheidet. wie das mit treppen genau ist, nachlesen.
ausschlaggebend sollte auch hier die Wohnflächenberechnung sein. Treppen ab 3 Stufen oder so zählen da nicht dazu.

also alles in allem one gewähr, die din 276 277 bringt dich da weiter.

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