Normalerweise setze ich diese als Wände an, im Geltungesbereich der Regeln zur 
Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand und der 
Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand
kannst Du vereinfachend rechnen:   
 Zitat:
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					Zitat von oben erwähnter Veröffentlichung   Dachgauben: Die Gaube in ihren tatsächlichen geometrischen Abmessungen 
darf übermessen werden. Es ist lediglich die Länge der Gaube auf 0,5m 
genau zur Korrektur für den Rechengang abzuschätzen. - Zuschlag von 10 W/K pro Gaubenseitenwand auf den Transmissionswärmetransferkoeffizienten HT
  - Volumenerhöhung: ΔVe = 9 m²⋅lGaube mit lGaube = auf 0,5 m genau
  
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   Wie bei den meisten Pauschalierungen werden die Werte augenscheinlich 
höher als im detaillierten Nachweis.