Einzelnen Beitrag anzeigen
Kieler
 
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline

Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt

Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 01.08.2009
Uhrzeit: 10:55
ID: 34653



AW: Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von Blumenschein Beitrag anzeigen
...Die WärmeschutzV -also ein Vorläufer der EnEV- sah für das Jahr 1982 einen
K-Wert für Dachschrägen von 0,30 W/m²K (vergl. Anlage , Punkt 2 Tabelle 2
Spalte 2) vor. Die EnEV 2007 sieht 25 Jahre später für Dachschrägen einen
U-Wert von 0,30 W/m²K vor....
Ich glaube Du begehst da gerade einen Denkfehler: die EnEV "sieht nicht 0,30
vor", sondern begrenzt den U-Wert für die Bauteile bei erstmaligem Einbau
auf diese Größe. In der Praxis wirst Du doch bei Einhaltung der
Hauptforderung (Primärenergie) und Nebenforderung (HT´) niemals ein Haus
mit einem 0,3er Dachschräge bauen.

Wenn Du dann HT´mal mit km, max vergleichst wirst Du sehen, dass der Wert
(HT´) dann auch ca. 30% darunter liegt, hat sich also schon was getan.

Deinen Vorwurf hat man aber tatsächlich damals der ersten EnEV gemacht.
Zwar wurde die ganzheitliche Betrachtungsweise eingeführt, die
Anforderungen an den Dämmstandard waren aber auf Niveau der WSchV 95.
Naja, nun geht´s ja mit riesigen Schritten voran (2009/2012).

Mit Zitat antworten