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lucky luke
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lucky luke: Offline


lucky luke is on a distinguished road

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Datum: 31.08.2009
Uhrzeit: 16:01
ID: 35111



AW: Diskussion über angehängten Grundriss #34 (Permalink)
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Nochmals hallo an Alle,

also ich möchte nochmals betonen, dass ich hier keine Entwürfe erwarte !!!

Es stellt sich mir aber die Frage, ob folgende Herangehensweise in meinem speziellen Fall überhaupt möglich wäre :

Bitte stellen Sie sich vor, ich wäre Ihr Auftraggeber und käme mit folgender Aussage zu Ihnen :

1. Ich beharre nicht auf die 45 ° Wände und den halbrunden Treppenaufgang etc. noch auf sonstige zuvor dargestellte Umsetzungen, sondern ich lasse Ihnen völlig freie Hand für eine "überlegene, funktionell und zeitlose Grundrissgestaltung". Die Anordnung der Zimmer überlasse ich dem ausführenden Architekten unter Berücksichtigung der Grundstücksgegebenheiten/Verhältnisse und der "Himmelsrichtung".

2. Meine Wünsche und Vorstellungen, die möglichst realisiert werden sollten, sind :
a) eine sehr offene ( großzügige ) und lichtdurchflutete, freundlich-helle Bauweise mit fließenden Wohnbereichsübergängen, einer Wohnküche, großem Eingangsbereich mit imposanter Treppe und fließenden Übergängen zur Natur / zum Außenbereich mit Terrasse( n)
b) es sollten vorzugsweise die Baustoffe Bruchstein, Glas und Holz verwender werden
c) Dies alles muss ( aufgrund des 35 er Baugebietes ) in einem Gebäude erfolgen, welches in eingeschossiger Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss errichtet werden muss, ein Sattel-oder Walmdach erhält, über eine Doppelgarage verfügt ( vorgeschrieben ) und eine Größe von 21 m x 12 m nicht überschreitet.

Wäre dies unter den gegeben Umständen überhaupt machbar oder schließen sich eingeschossige Bauweise mit Sattel oder Walmdach und offene
( großzügige ) und lichtdurchflutete, freundlich-helle Bauweise mit fließenden Wohnbereichsübergängen gegenseitig aus ? ( Diese Frage meine ich wirklich ernst und soll weder ein "Test" noch eine dumme oder provokante Frage sein )

Ein moderner - oder wie auch immer bezeichneter- kubistischer, ein oder zweigeschossiger Flachdachbau, wie sie heute oft zu finden sind, ist in meinem Fall aus baurechtlichen Gegenbenheit keinesfalls realisierbar.

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