Einzelnen Beitrag anzeigen
Funky
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 16.11.2008
Beiträge: 63
Funky: Offline


Funky is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 07.09.2009
Uhrzeit: 10:04
ID: 35174



AW: ,,private Planungen" für Freunde und Bekannte wie zulässig? #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von Funky Beitrag anzeigen
Da würde ich SEHR vorsichtig sein.

War gerade vor ein paar Tagen erst auf einem Seminar der Architektenkammer "Haftungsfallen für Planer".

Da hat der Rechtsanwalt, der das Seminar gehalten hat Geschichten erzählt, dass einem dabei schlecht wurde. Halte dir immer vor Augen, der Architekt ist IMMER schuld. Du brauchst keinen Vertrag. Es reicht, wenn du mündlich vereinbarst die zu beraten oder ähnliches und schon bist du zu 100% in der Haftung. Bei dir könnte es natürlich noch nicht so schlimm sein, da du sehr wahrscheinlich noch gar keine eingetragene Architektin bist.

Aber ein Beispiel des Rechtsanwalts, dass dir wohl sehr gut die Tragweite zeigen kann.

Ein Architekt wird in seinem Tennisclub von einem Bekannten angesprochen. Der Bekannte will sich mit seiner Frau ein neues Haus kaufen und bittet den Architekt darum doch mal KURZ gucken zu kommen, ob das Objekt denn unbedenklich gekauft werden kann. Der Architekt hat eigentlich leider keine Zeit für seinen Bekannten aus dem Tennosclub. Der nervt ihn aber solange, dass er eines Tages zusagt. Er könne aber nur an einem Sonntag und auch nur ein Stündchen. Das ganze würde aber auch ein klein bißchen was kosten. Der Bekannte schon etwas verärgert, fragt wieviel denn. Der Architekt verlangt für die Stunde, die er nur mal eben gucken soll knapp 70€.

Es kommt an einem Sonntag zur Besichtigung. Sie schauen sich alles an, kommen in den Keller. Der Architekt entdeckt eine helle braune Stelle an der Wand. Er fragt den Besitzer des Hauses was da passiert sei. Der Besitzer antwortet, es hätte Probleme mit eintretendem Wasser gegeben etc. pp. Aber man hätte den Keller ausgegraben und alles neu abgedichtet etc. Der Architekt ist beruhigt. Der Fleck schien auch schon abgeklungen zu sein.

Sein Bekannter kauft das Haus.

Ein paar Wochen später treffen sich die beiden wieder im Tennisclub. Der Bekannte berichtet dem Architekten, dass sie das ganze Haus ausgraben mussten und sich herausgestellt hat, dass der Schaden gar nicht behoben worden ist. Schaden: 60.000€ für Ausgraben und Abdichten.

So jetzt kurz mal nachdenken...Wer hat diesen Schaden bezahlt?


Der Architekt natürlich.

Begründung: Er hätte den Besitzer nach Belegen/Abrechnungen etc. fragen sollen, um sicherzustellen das die Angaben des ehemaligen Hausbesitzers über Reparatur richtig sind. Hat er nicht gemacht. Also VOLL haftbar.

Es Bedarf KEINEM Vertrag um sich haftbar zu machen. ;-)

Die beiden Tennisfreunde sind übrigens nicht mehr per Du. ;-)

Also immer vorsichtig, wenn ihr mal EBEN jemanden beraten sollt oder ähnliches.
Wie gesagt, eines hab ich in dem Seminar gelernt...Der Architekt ist immer schuld und immer der der am Ende zahlt. ;-)
Er konnte uns IMMER die Urteile der jeweiligen Gerichte vorlesen. Der Rechtsanwalt will uns damit nur sensibilisieren. ;-) Da sollte man nicht wie du alles ins Lächerliche ziehen. Spätestens, wenn dir das mal passiert wirst du anders darüber reden.

Fakt war bei dem Fall, dass es die Aufgabe des Architekten gewesen wäre sich dazu Belege/Rechnungen etc. zeigen zu lassen. Auf das Wort eines Hausbesitzers sollte man da nicht hören. So hat es auch das Gericht gesehen.

Wie der Rechtswanwalt sagte. Wer SCHREIBT der bleibt. Alles muss man schriftlich machen. Wenn man es nicht macht ist IMMER der Architekt in der Beweispflicht, dass es anders war. Der Rechtsanwalt war Fachanwalt für Architekten und sagte, dass im Regelfall die Gerichte meist zugunsten der Bauherren entscheidet. ;-)

Ich könnte hier noch einige Beispiele des Rechtsanwaltes nennen. Aber dann würden die meisten sicher vom Glauben abfallen.

Mit Zitat antworten