Einzelnen Beitrag anzeigen
fst
 
Registriert seit: 07.08.2003
Beiträge: 1.267
fst: Offline

Ort: Berlin

fst is just really nice fst is just really nice fst is just really nice fst is just really nice

Beitrag
Datum: 17.11.2009
Uhrzeit: 20:20
ID: 36426



AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #11 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von bln80 Beitrag anzeigen
Hallo,

meine zweite Frage ist aber immernoch nicht beantwortet:

angenommen, jemand bietet mir ein Dachgeschoß zum Kauf an, kann ich dann VOR dem Kauf Unterlagen verlangen, mit deren Hilfe ein von mir beauftragter Architekt ebenfalls VOR dem Kauf herausfinden kann, was möglich/genehmigt wird und was nicht?


Falls das nicht möglich ist, wie zum Henker soll dann der Kauf eines DG sonst ablaufen, ohne dass man nicht die Katze im Sack kauft??

Grüße,
bln80
Natürlich kannst Du die Unterlagen verlangen. Du könntest auch verlangen das er sich nackt auszieht. Ob er eines von beiden macht bleibt allerdings ihm überlassen.

Allerdings würde ich ein DG ohne solche Unterlagen nicht erwerben.
(Auf das nackt ausziehen könnte ich verzichten)

Obwohl ich ein abgeschlossenes Architekturstudium hinter mir habe, würde ich mit diesen Unterlagen zu einem Baurechtserfahrenen Architekten gehen.

Am besten sucht Du auch einen Rechtsanwalt der den Kaufvertrag prüft.

Geändert von fst (17.11.2009 um 21:35 Uhr).

Mit Zitat antworten