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Archimedes
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Beitrag
Datum: 21.12.2009
Uhrzeit: 13:13
ID: 36854



AW: Fluchttreppe (Podestbreiten) #6 (Permalink)
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Hallo FLorian,

genau das war der Thread, den ich meinte.

Ich habe mir erlaubt, Dich aus dem damaligen Beitrag zu zittieren, denn genau darum gehts mir auch:

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Um da mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen: Ein Notwendiges Treppenhaus ist ein Treppenhaus, dass zu Flucht dienen kann.
Habe ich also ein schönes großes Foyer mit einer tollen Freitreppe ist dies die zusätzliche Treppe aber nicht die notwendige, da sie NICHT die Fluchtanforderungen erfüllt.
Notwendige Treppen sind also Fluchttrppenhäuser oder Treppenräume, die diesen anforderungen entsprechen!

Neben diesem ersten Fluchtweg über eine notwendige Treppe kann man je nach Höhe des Gebäudes, den zweiten Fluchtweg über das Fenster führen. Das setzt aber voraus, dass die Feuerwehr anleitern kann.

Zur ursprünglichen Frage:
Wie noone Richtig sagt, spricht nichts dagegen und dürfte auch immer sinnvoll sein, das Podest bei der Tür entsprechend breiter zu machen, so dass die hier diskutierte Frage erst garkeine rolle spielt, nur leidr kommt es manchmal vor, dass für den perfekten Grundriss diese Erweiterung nicht möglich ist. Daher ist die Auslegung der BauO doch eine interessante Frage.
Ich möchte das Fluchttreppenhaus so klein, wie möglich halten. Daher ist mir eine exakte Definition wichtig.
Der rote Radius kann doch als "lichte Breite" interpretiert werden, oder?
Es gibt schließlich keine Einschränkung der Laufbreite.

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