Einzelnen Beitrag anzeigen
personal cheese
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline

Ort: Berlin

personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold

Beitrag
Datum: 05.02.2010
Uhrzeit: 20:52
ID: 37620



AW: Arbeitsstättenrichtlinien versus Verordnung

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

1: Eine fast offizielle Seite zum Arbeitsstättenrecht:

Arbeitsstättenrecht (ArbStätt) ( Gewerbeaufsicht > ServiceUndInformation > Vorschriften )

2: Ja, die ArbeitstättenREGELN präzisieren die eher absttrakten Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.

Zitat:
§ 3 ArbStättV
Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich
ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen
für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Der Arbeitgeber hat die vom Bundesministerium
für Arbeit und Soziales nach § 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu
berücksichtigen. Bei Einhaltung der im Satz 2 genannten Regeln und Erkenntnisse ist davon auszugehen,
dass die in der Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber die
Regeln und Erkenntnisse nicht an, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen
Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen.
Die Arbeitsstättenrichtlinien werden derzeit noch genauso hilfsweise für diverse Themen herangezogen, solange noch keine Arbeitsstättenregel dafür bekanntgegeben wurde.

Gute Fundgrube zu diversen Themen des Arbeitsstättenrechts:

Gestaltung von Arbeitsplätzen

Mit Zitat antworten