Einzelnen Beitrag anzeigen
noone
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 01.03.2010
Uhrzeit: 12:36
ID: 38027



AW: freiberuflich arbeiten #88 (Permalink)
Social Bookmarks:

Die Bezeichnung "Architekt" ist nur durch die Kammer geschützt und wird bei Kammereintritt "verliehen".

Das Finanzamt erkennt aber die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe durch den Abschluss an. Das ist wichtig, ansonsten könnte jeder "freiberuflich" Architktenleistungen anbieten.

Auf der Steuererklärung gibst Du Löhne Gehälter aus nichtselbstständiger Arbeit an, und solche aus selbstständiger Tätigkeit (Gewinne).

Die Kleinunternehmer-Regelung erspart Dir die monatlichen Ust.Erklärungen. Ansonsten kannst Du Ust.absetzen, sprich den Laptop gibts 19% billiger......

Mit Zitat antworten