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					Zitat von  Kieler     Mit diesem Beitrag kennst Du einen mehr, und ich kenne sogar Leute, die das  
schon vor Eintragung direkt nach dem Diplom gemacht haben.   |  
 
   Weil das Versorgungswerk immer noch im Ruf steht, dass man sehr viel raus bekommt. Das hat sich aber in der letzten Zeit geändert. So, wie sich auch die durchschnittlichen Löhne in unserer Branche nach unten bewegt haben.   
 Zitat:
    
					Zitat von  Kieler     Diese Aussage ist etwas kniffelig. Der Entwurfsverfasser muss ja eine  
Verfassererklärung abgeben, darin sind die Mitwirkenden zu nennen, diese  
müssen nicht zwangsläufig kammerzugehörig sein. Wenn wir andere Büros bei  
Wettbewerben unterstützen, haben wir eine Abmachung im Innenverhältnis,  
dass wir den Wettbewerb in eigenem Namen vermarkten dürfen.  
Wir sind zwar in der Kammer, aber das ändert nichts an unserem Status  
gegenüber dem Entwurfsverfasser, das wäre nur bei einer Arge der Fall. 
In sofern halte ich noones Vorschlag für einen gangbaren Weg.   |  
 
   Viele Absolventen haben ja die Idee, wenn ich noch nicht in der Kammer bin und einen Wettbewerb machen will, nehme ich mir einen eingetragenden Architekten zu Hand und mache mit ihm eine Entwurfsgemeinschaft. Das geht halt nicht! Jeder der Entwurfsverfasser einer Entwurfsgemeinschaft muß in der Kammer sein. (Steht auf jedem WBWs Anmeldezettel!). Hinzugenommene Firmen (Landschaftsplaner, Statiker etc.) werden einzeln aufgeführt, gehören aber nicht dazu.  Der für den WBW hinzugenommende Architekt kann dich nur als "Mitarbeit/Bereich Entwurf" aufführen.