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Archiologe
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Archiologe will become famous soon enough Archiologe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 17.03.2010
Uhrzeit: 11:17
ID: 38319



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #13 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Mit diesem Beitrag kennst Du einen mehr, und ich kenne sogar Leute, die das
schon vor Eintragung direkt nach dem Diplom gemacht haben.
Weil das Versorgungswerk immer noch im Ruf steht, dass man sehr viel raus bekommt. Das hat sich aber in der letzten Zeit geändert. So, wie sich auch die durchschnittlichen Löhne in unserer Branche nach unten bewegt haben.

Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Diese Aussage ist etwas kniffelig. Der Entwurfsverfasser muss ja eine
Verfassererklärung abgeben, darin sind die Mitwirkenden zu nennen, diese
müssen nicht zwangsläufig kammerzugehörig sein. Wenn wir andere Büros bei
Wettbewerben unterstützen, haben wir eine Abmachung im Innenverhältnis,
dass wir den Wettbewerb in eigenem Namen vermarkten dürfen.
Wir sind zwar in der Kammer, aber das ändert nichts an unserem Status
gegenüber dem Entwurfsverfasser, das wäre nur bei einer Arge der Fall.
In sofern halte ich noones Vorschlag für einen gangbaren Weg.
Viele Absolventen haben ja die Idee, wenn ich noch nicht in der Kammer bin und einen Wettbewerb machen will, nehme ich mir einen eingetragenden Architekten zu Hand und mache mit ihm eine Entwurfsgemeinschaft. Das geht halt nicht! Jeder der Entwurfsverfasser einer Entwurfsgemeinschaft muß in der Kammer sein. (Steht auf jedem WBWs Anmeldezettel!). Hinzugenommene Firmen (Landschaftsplaner, Statiker etc.) werden einzeln aufgeführt, gehören aber nicht dazu. Der für den WBW hinzugenommende Architekt kann dich nur als "Mitarbeit/Bereich Entwurf" aufführen.

Geändert von Archiologe (17.03.2010 um 12:03 Uhr).

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