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noone
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noone: Offline


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Beitrag
Datum: 18.03.2010
Uhrzeit: 10:33
ID: 38346



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #16 (Permalink)
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Basis der Diskussion ist wie Kieler richtig sagt,

Zitat:
Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist immer mit der Kammerzugehörigkeit gekoppelt.
Weiterhin oute ich mich auch, als Absolvent direkt einen Kammeraufnahmevertrag unterschrieben zu haben. Ein Eintritt ins Versorgungswerk ist nämlich mit dem Kammereintritt nach zwei Jahren Berufstätigkeit verbunden, so wie Kieler richtig schreibt.

Zitat:
Welche Beiträge muß man in der Kammer managen? Den Jahresbeitrag?
Der wird einmalig im Jahr gezahlt. Dafür bekommt man regelmäßig Informationsbroschüren über das Kammerangebot und das Architektenblatt.
Ich meine natürlich nicht nur den Kammerbeitrag, sondern auch die Vorsorgesätze.

Übrigens ist der Kammerbeitrag nicht in allen Bundesländern für Angestellte lächerlich gering. Im Saarland z.B. gab (immer noch aktuell?) es keine Einkommenbezogene Beiträge, sondern eine Pauschale. Und die war nicht mal so nebenbei zu schultern.

Zitat:
Grundvorraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben ist immer die Kammerzugehörigkeit. Darüberhinaus werden immer mehr beschränkte Bewerbe organisiert, die die genannten weiteren Vorausetzungen verlangen.
Grundvorraussetzungen gibt es bei Wettbewerben nicht.

Es gibt Ideenwettbewerbe, teilweise mit oder ohne Kammerzugehörigkeitsbeschränkung,

Es gibt Realisierungswettbewerbe, hier ist eine Kammerzugehörigkeit zwingend notwendig, wobei aber noch viel wichtiger Kriterien abgefragt werden, die eine Fähigkeit der Realisierung nachweisen. Hierzu gehören Kriterien wie z.B. Mindestumsätze, Infrastruktur - Angestelltenzahlen, Referenzbauten gleicher Grösse oder Charakters, etc.

Ein Newbie ohne Referenzen oder Bürostruktur kommt in Realisierungswettbewerbe sowieso nicht rein, ohne sich einen Partner zu nehmen, der dies alles nachweisen kann.

Zitat:
Das kann doch eigentlich nicht möglich sein - das wäre doch nahezu ideal, dass man wenn man in dieser Situation ist (also Rauswurf aus dem Versorgungswerk nach Austritt aus der Rentenversicherung und dann kein Eintritt mehr möglich). Dann würde man sich ja die ganze Rentenversicherungskosten sparen und könnte stattdessen das gesparte Geld privat anlegen? Das würde sich doch jeder wünschen, oder?
Die Befreiung der BFA ist ein Zugeständnis an den freien Beruf. Das funktioniert nur, wenn man einen genau festgelegten Satz statt in die BFA entsprechend ins Versorgungswerk einzahlt. Ist man kein Mitglied des Werkes, muss man natürlich in die BFA einzahlen. Eine Befreiung von der BFA ist natürlich nicht möglich.

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