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Der Gaertner
 
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Der Gaertner: Offline

Ort: Osnabrueck
Hochschule/AG: Professor, emeritiert, freiberuflicher Unternehmensberater für den Baubetrieb

Der Gaertner is on a distinguished road

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Datum: 01.04.2010
Uhrzeit: 23:24
ID: 38509



AW: Selbstständig im Studium #4 (Permalink)
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Es handelt sich hier um Tätigkeiten, die nicht besonders geschützt sind, wie das etwa bei der Rechts- oder Steuerberatung der Fall ist (deshalb sind auch alle meine nachstehenden Äußerungen dazu reine Meinungsäußerungen ohne Anspruch auf Verbindlichkeit).

Aufmaß, CAD-Zeichnungen und Flächenberechnungen kann machen, wer es sich selbst bzw. wem es der Auftraggeber zutraut.

Zur Haftungsfrage hat ja schon noone das Wesentliche gesagt.

Steuerrechtlich handelt es sich um freiberufliche Tätigkeit, die man natürlich in einer Einkommensteuererklärung angeben muss. Die Gewinne sind mit einer Einnahmen-Überschussrechnung EÜR nachzuweisen und unter „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ anzugeben. Die EÜR ist eine recht simple Angelegenheit und benötigt keine Buchführungskenntnisse.

Wenn das Ganze nicht nur sporadisch anfällt, sondern einen gewissen Umfang und eine gewisse Regelmäßigkeit annimmt, wäre zu überlegen, ob Du nicht auch am Mehrwertsteuersystem teilnehmen willst. Du erklärt dazu formlos gegenüber dem Finanzamt, dass Du als Freiberufler eine Unternehmereigenschaft besitzt und MwSt. erheben willst. Für den Immobilienmakler verursacht das keine zusätzlichen Kosten, da er selbst Unternehmer ist. Du könntest aber bei anfallenden Investitionen und Materialverbrauch die darin enthaltene Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurück fordern. Macht ein wenig Arbeit wegen der (anfangs) monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung, ist aber nicht uninteressant. Vielleicht wird daraus ja einmal eine berufliche Perspektive oder ein 2. Standbein.
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Wolfgang Ziegler

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