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Archimedes
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Datum: 30.04.2010
Uhrzeit: 09:01
ID: 38911



AW: rechtsgültigkeit von Dokumenten #4 (Permalink)
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Vor Gericht ist man meines Wissens nur dann ganz sicher, wenn man bei dringendem Schriftverkehr:

- ein Fax sendet
- einen anderen Mitarbeiter bei dem Empfänger anrufen läßt und sich mündlich den Empfang bestätigen läßt (dieser ist dann später Zeuge vor Gericht)
- das Fax zusätzlich nocheinmal per Post an den Empfänger sendet

E-Mail ist meines Wissens (Stand Mitte 2009), ob mit oder ohne Empfangsbestätigung, noch nicht generell anerkannt.

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